Donnerstag, 19 Juni 2025
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Über uns Feuerwehrtaucher

Feu­er­wehr­tau­cher- Grup­pe Zeulenroda

Die Tau­cher­grup­pe ist eine Ein­heit der Ein­satz­ab­tei­lung mit 13 Mit­glie­dern, die Auf­ga­ben der Feu­er­wehr­tau­cher besteht u.a.:

  • im Ret­ten von Men­schen und Tie­ren aus Gewässern
  • im Gewässerschutz
  • im Schutz und Ber­gen von Sach­wer­ten aus Gewässern
  • in Hil­fe­leis­tungs­ein­sät­zen außer­halb der Aus­rü­cke Berei­che und auf Amtshilfe.

Wer­de­gang der Tauchergruppe

Im Mai 1991 grün­de­ten 4 Hob­by­tau­cher auf Vor­schlag von Herrn Schöpp, Mit­ar­bei­ter des Land­rats­am­tes Zeulenroda, die Feu­er­wehr­tau­cher­grup­pe Zeulenroda. Die Unter­brin­gung der Tauch­aus­rüs­tung, die wir von der dama­li­gen GST über­nom­men
haben, erfolg­te bis 1993 in der ehe­ma­li­gen GST. Die gesam­te Aus­rüs­tung wur­de zu Beginn von den Kame­ra­den selbst beschafft.

  • 1994 — 1995 erfolg­te die Unter­brin­gung des Tauch-Equip­ments im Kel­ler des Strand­ba­des Zeulenroda.
  • 1996 — 2009 zogen die Tau­cher in die Tau­cher­ga­ra­gen an der alten Brauerei.
  • 2009 zogen sie dann in das für die Tau­cher neu gebau­te „Tau­cher­haus“ der Stütz­punkt­feu­er­wehr Zeulenroda.
  • 2012 Beschaf­fung des GW‑T (Gerä­te­wa­gen Tau­cher), die Ein­satz­tau­cher kön­nen sich nun schon wäh­rend der Anfahrt voll­stän­dig aus­rüs­ten. Die­ses Fahr­zeug bringt alles, mit was für einen Tauch­ein­satz
    benö­tigt wird.


Zudem steht der Tau­cher­grup­pe noch ein Hän­ger mit einem Motor­boot (Schlauch­boot mit 15PS-Außen­bord­mo­tor) sowie einem Schlauch­boot zur Ver­fü­gung.
2021 Beschaf­fung RTB 2 (Ret­tungs­boot)

10.09.2021 — Über­ga­be RTB 2

Auf­ga­ben der Feu­er­wehr­tau­cher nach FwDV 8

Feu­er­wehr­tau­chen Stu­fe 1

Ein­sät­ze zur Ret­tung oder Ber­gung von Per­so­nen oder zur Ber­gung von Gegen­stän­den ohne tech­ni­sche Maß­nah­men in Gewäs­sern ohne gewäs­ser­spe­zi­fi­sche Risi­ken, wie zum Bei­spiel Fahr­zeu­ge mit Maschi­nen­an­trieb, Strö­mung oder Ein­bau­ten. Die maxi­ma­le Tauch­tie­fe soll zehn Meter nicht übersteigen.

Feu­er­wehr­tau­chen Stu­fe 2

Ein­sät­ze zur Ret­tung oder Ber­gung von Per­so­nen oder zur Ber­gung von Gegen­stän­den, ein­schließ­lich ein­fa­cher tech­ni­scher Maß­nah­men, wie zum Beispiel

  • An- und Abschla­gen von Sei­len an Gegenständen
  • Befes­ti­gen und Lösen von Schrauben
  • Mei­ßeln, Sägen

Die maxi­ma­le Tauch­tie­fe beträgt im All­ge­mei­nen zwan­zig Meter (Aus­nah­men sie­he Abschnitt 5.7).

Feu­er­wehr­tau­chen Stu­fe 3

Ein­sät­ze zur Ret­tung oder Ber­gung von Per­so­nen oder zur Ber­gung von Gegen­stän­den, ein­schließ­lich tech­ni­scher Maß­nah­men, die eine zur Stu­fe 2 zusätz­li­che Aus­rüs­tung und Aus­bil­dung erfor­dern. Feu­er­wehr­tau­chen der Stu­fe 1 nach der Feu­er­wehr-Dienst­vor­schrift 8 Aus­ga­be 1986 — ent­spricht dem Tau­chen der Stu­fe 2 nach die­ser Vor­schrift und Feu­er­wehr­tau­chen der Stu­fe 2 nach der Feu­er­wehr-Dienst­vor­schrift 8 — Aus­ga­be 1986 ent­spricht dem Tau­chen der Stu­fe 3 nach die­ser Vorschrift.

RTB2 und sei­ne Aufgaben:

Ret­tungs­boot

  • Ret­ten von Men­schen aus gefähr­li­chen Lagen (im und am Wasser)
  • Tauch­platt­form (Feu­er­wehr­tau­cher)
  • Trans­port von Feu­er­wehr- techn Gerät und Per­so­nal (zur Ret­tung, Ber­gung, Löschen, Schüt­zen)
    Ber­gung und Schlep­pen von klei­ne­ren Boo­ten (bei Unfäl­len) Ver­le­gen von Ölsperren 
  • Brand­be­kämp­fung und Lösch­was­ser­ver­sor­gung vom Was­ser aus.
  • Absi­che­rung von Wasserveranstaltungen

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